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Garantieleistungen

1. Garantie Computer-Systeme Synthetix-Systems
Auf unsere Computer-Systeme gewähren wir von Haus aus 2 Jahre Garantie. Dies bezieht sich auf alle darin enthaltenen Einzelteile, sowie auf den Arbeitsaufwand bei der Garantie-Reparatur. Die Garantie Verlängerung auf Computer-Systeme von Synthetix-Systems kann gegen Aufpreis beim Kauf des Gerätes dazugebucht werden.

Diese Garantie versteht sich als Bring-In Garantie. Das bedeutet, dass es im Garantiefall Sache des Kunden ist, das defekte PC-System an Synthetix-Systems einzusenden. Die Kosten für die Hin-Sendung hat der Kunde zu tragen. Die Rücksendung nach erfolgter Garantie Leistung erfolgt kostenfrei.

Reparaturen werden ausschliesslich in unserer Werkstatt ausgeführt. So können lange Wartezeiten grösstenteils verhindert werden.

Wiederinbetriebnahme durch unsachgemässe Behandlung, getätigte Internet Downloads oder durch Fremdsoftware verursachte Problemfälle, (also nicht Hardware bedingt) werden nach effektivem Aufwand verrechnet. 
Der Stundenansatz beläuft sich dabei auf CHF 140.00/Stunde

2. Garantie Computerteile
Auf alle verbauten Computerteile von Synthetix-Systems gewähren wir 2 Jahre Garantie. Bei Garantiefällen ist immer die Original-Quittung vorzuweisen. Ein Garantieanspruch wird erst nach gründlicher Prüfung des Computerteils gewährt..

Wird auf das verbaute Computerteil durch den Hersteller mehr als 2 Jahre Garantie angegeben, ist dieser nach Ablauf der von Synthetix-Systems gewährten 2 Jahre direkt bei diesem oder bei der Schweizer Niederlassung des Herstellers einzufordern (ausser bei einer dazugebuchten Garantie Verlängerung von Synthetix-Systems).

3. Defekte, Ersatz
Defekte Artikel werden erst nach erfolgter Prüfung durch Synthetix-Systems ausgetauscht. Wir behalten uns vor, Reparaturen erst vorzunehmen, wenn vom Lieferant das defekte Bauteil ersetzt oder repariert wurde.

Artikel mit Produktions-Fehlern werden nach erfolgter Überprüfung umgehend ausgetauscht. Beschädigungen durch normale Abnutzung oder durch unsachgemässe Behandlung werden nicht durch uns getragen.

Stellt sich heraus, dass ein Artikel nicht defekt sondern funktionstüchtig ist, verrechnen wir den Aufwand.

Nicht reparable und/oder nicht mehr lieferbare Artikel können durch uns während der Garantiezeit durch einen Zeitrestwert abgegolten werden.

Ersatz- oder Austauschartikel berechtigen zu keiner Garantiezeit-Verlängerung. Für jeglichen Austausch von Produkten bleibt die Garantiezeit ab dem Kaufdatum des ursprünglich und jetzt ausgetauschten Artikels verbindlich. Bei Defekten an Harddisks, Speicherkarten und/oder anderen Speichermedien haftet Synthetix-Systems nicht für Datenverlust. Für eine entsprechende Datensicherung ist ausschliesslich der Kunde, auch ohne Aufforderung, verantwortlich. Synthetix-Systems kann für den erlittenen Datenverlust nicht belangt werden.

4. Fehl-Manipulation
Durch Fehlmanipulation oder Stromüberspannung verursachte Defekte sind von der Garantie Leistung ausgeschlossen.

5. Garantieverlängerung

6. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Synthetix-Systems, Das Rechtsverhältnis der Parteien untersteht schweizerischem Recht. Allfällige Differenzen aus dem Vertrag sollen wenn immer möglich einvernehmlich geregelt werden. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheidet das zuständige Gericht im ordentlichen Verfahren. Gerichtsstand ist Zürich.
 

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